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   BSG, 30.09.1992 - 12 RK 8/91   

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https://dejure.org/1992,3210
BSG, 30.09.1992 - 12 RK 8/91 (https://dejure.org/1992,3210)
BSG, Entscheidung vom 30.09.1992 - 12 RK 8/91 (https://dejure.org/1992,3210)
BSG, Entscheidung vom 30. September 1992 - 12 RK 8/91 (https://dejure.org/1992,3210)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 959 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 30.09.1992 - 12 RK 40/91

    Studenten - Begrenzung der Krankenversicherung - Alter - Fachstudienzeit -

    Auszug aus BSG, 30.09.1992 - 12 RK 8/91
    Wie die gesetzliche Regelung in § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V ergibt und der Senat in seinem Urteil vom 30. September 1992 (12 RK 40/91, zur Veröffentlichung bestimmt) unter Berücksichtigung der Entwicklung der studentischen Krankenversicherung und der Gesetzesbegründung näher darlegt, ist die KVdS im Gegensatz zum früheren Recht begrenzt worden.

    In dem erwähnten Urteil vom 30. September 1992 (12 RK 40/91) führt der Senat aus, daß die Ausnahmeregelung des § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V einschränkend zu verstehen ist.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.12.2016 - L 9 KR 4/16

    Krankenversicherung der Studenten - Promotionsstudent ist nicht

    Die Promotion war auch kein - Versicherungspflicht u.U. begründendes - Aufbau- oder Erweiterungsstudium (BSG, Urteil vom 29. September 1992 - 12 RK 31/91 -, und vom 30. September 1992 - 12 RK 8/91 -, jeweils juris), sondern diente der wissenschaftlichen Qualifikation nach Abschluss des Studiums.

    Zum einen stellen sich Bachelor- und Masterstudium einerseits und Promotion (-sstudium) andererseits nicht als Einheit dar (zu diesem Kriterium im Zusammenhang mit einem Aufbaustudium: BSG, Urteil vom 30. September 1992 - 12 RK 8/91 -, juris), weil sowohl jeder Bachelor- als auch jeder Masterstudiengang zu einem eigenen berufsqualifizierenden Abschluss führt (§ 23 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 BerlHG), ohne dass eine Promotion erforderlich wäre.

  • SG Stralsund, 20.01.2017 - S 3 KR 11/15

    Krankenversicherung - Student - Überschreitung der Altershöchstgrenze -

    Das BSG hat zwar bereits entschieden, dass die Aufnahme oder Weiterführung eines Zweitstudiums, nachdem bereits ein Hochschuldstudium abgeschlossen wurde (Erststudium), auch dann nicht die Überschreitung der Altersgrenze von 30 Lebensjahren nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V rechtfertigt, wenn sie einen sinnvollen Weg zur Verbesserung der Berufsaussichten darstellt (Urteil vom 30. September 1992 - 12 RK 8/91 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 7, Rn. 14).

    So hat das BSG in dem bereits oben angeführten Urteil vom 30. September 1992 in dem Verfahren 12 RK 8/91, bei dem der dortige Kläger vor Vollendung des 30. Lebensjahres ein längeres Studium als Diplom-Biologe abgeschlossen hatte und bei dem vom BSG über die Versicherungspflicht im Rahmen eines nach Überschreiten der Altersgrenze aufgenommenen Aufbaustudiums zu entscheiden war, ausdrücklich ausgeführt, ein grundsätzlicher Ausschluss von der Versicherungspflicht in der KVdS jedenfalls nach Überschreiten der Altersgrenze von 30 Jahren nur dann in Betracht kommen könnte, wenn bei Anwendung des § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V das Aufbaustudium als neuer Studiengang losgelöst von dem ursprünglichen Biologie-Studium zu betrachten wäre.

  • BSG, 30.01.1997 - 12 RK 39/96

    Krankenversicherung der Studenten bei Überschreitung der Altersgrenze

    Der Senat hat dieses in Zweifel gezogen (BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 7 S 25 unten).
  • BSG, 30.06.1993 - 12 RK 6/93

    Krankenversicherung - Student - Zweiter Bildungsweg - Kinderbetreuung

    Hiermit ist es nicht vereinbar, die Altersgrenze in der KVdS ohne weiteres um die Zeit anzuheben, für die vor Aufnahme des Fachstudiums Hinderungsgründe vorgelegen haben, weil dann die Ursächlichkeit nicht geprüft, sondern als gegeben unterstellt würde (vgl das Urteil vom 30. September 1992 in SozR 3-2500 § 5 Nr. 7).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.02.2013 - L 1 KR 10/13

    Krankenversicherung - Student - Befreiung von der Versicherungspflicht -

    Erfasst von diesem Versicherungspflichttatbestand sind insbesondere auch Aufbaustudien (vgl BSG, Urteil vom 30. September 1992 - 12 RK 8/91).
  • FG Münster, 03.11.2004 - 10 K 3345/03

    Steuerbefreiung; Beschäftigung, geringfügige

    Nach den Urteilen des Bundessozialgerichtes vom 26.10.1982 12 RK 8/91, BSGE 54/136 und vom 30.8.1994 12 RK 59/92, BSGE 75/61 seien Beiträge zur Sozialversicherung für geschuldetes, bei Fälligkeit aber nicht gezahltes Arbeitsentgelt auch dann zu entrichten, wenn der Anspruch auf Arbeitsentgelt wegen einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist erloschen sei und deshalb der entsprechende Arbeitslohn vom Arbeitnehmer rechtswirksam nicht mehr verlangt werden könne.
  • LSG Baden-Württemberg, 02.02.2021 - L 11 KR 2043/20

    Krankenversicherung der Studenten - Versicherungspflicht - Aufnahme eines

    Vielmehr könnten sich dann alle Personen, die sich erst spät für ein Studium entscheiden, weil ihre bisherige Ausbildung keinen Erfolg auf dem Arbeitsmarkt bietet, auf einen Rechtfertigungsgrund stützen, wodurch § 5 Abs. 1 Nr. 9 2. Hs SGB V seinen Ausnahmecharakter verlöre (so auch bei Nichtanerkennung eines ausländischen Studienabschlusses LSG Schleswig-Holstein 22.08.2000, L 1 KR 14/00, Rn 17 - 20, juris; Krauskopf/Vossen, 106. EL März 2020, SGB V § 5 Rn 46; vgl auch BSG 30.09.1992, 12 RK 8/91, SozR 3-2500 § 5 Nr. 7, Rn 14; SG Mainz 19.09.2006, S 6 KR 400/04, Rn 15, juris; vgl zum Weiterbildungsstudium Gerlach in: Hauck/Noftz, SGB, 04/20, § 5 SGB V, Rn 383).
  • SG Mainz, 19.09.2006 - S 6 KR 400/04

    Krankenversicherungspflicht - Student - Auswirkung des Abschlusses eines

    Die Ausnahmeregelung ist nach dem Willen des Gesetzgebers eng auszulegen, um Missbräuche zu verhindern und der Tendenz das Hochschulstudium zu verlängern, entgegenzuwirken; persönliche oder familiäre Gründe, die eine Überschreitung der Altersgrenze rechtfertigen, müssen von solcher Art und solchem Gewicht sein, dass sie nicht nur aus der Sicht des Einzelnen, sondern auch bei objektiver Betrachtungsweise die Aufnahme eines Studiums oder seinen Abschluss verhindern oder als unzumutbar erscheinen lassen (BSG, Urteil vom 30.09.1992 - 12 RK 8/91 - SozR 3.2500 § 5 Nr. 7).
  • SG Köln, 25.06.2003 - S 5 KR 70/02
    Dies hat das BSG bereits mit der Entscheidung vom 30. September 1992, Az.: 12 RK 8/91, in Zweifel gezogen.
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